Allgemeine Geschäftsbedingungen
Region umschaltbar (auch per ?region=eu / ?region=int).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für PATRONOS.AI · Fassung vom 22.08.2026
1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von PATRONOS.AI und die damit verbundenen Einrichtungs-, Plattform-, Support- und Integrationsleistungen. Vertragspartner ist ausschließlich die im individuellen Angebot oder Auftrag ausdrücklich bezeichnete Gesellschaft. Eine regionale Partnerin, Resellerin oder EU-Datenschutzvertreterin wird nicht allein durch diese Funktion Vertragspartnerin.
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderbedingungen gehen diesen AGB vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Zugangsanfrage und Vertragsschluss
Die Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Zugangsanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch die ausdrückliche Annahme eines konkreten Angebots oder eine beiderseits bestätigte Beauftragung. Ein Anspruch auf Zugang, Annahme oder eine bestimmte Programmstufe besteht nicht.
3. Leistungsumfang
PATRONOS.AI ist ein persönliches KI-Betriebssystem, das Informationen, KI-Fachkräfte, Abläufe und verbundene Systeme innerhalb vereinbarter Zuständigkeiten zusammenführt. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket, dem Angebot und der gemeinsam freigegebenen System- und Authority-Konfiguration.
- Funktionen, Nutzerzahl, KI-Fachkräfte, Connector-Familien, Speicher-, Support- und Serviceumfang richten sich nach der vereinbarten Programmstufe.
- Integrationen zu Drittsystemen setzen deren technische Verfügbarkeit, zulässige Zugänge und gegebenenfalls separate Konten oder Verträge des Kunden voraus.
- Vorschau-, Beta- oder experimentelle Funktionen werden als solche gekennzeichnet und können verändert oder eingestellt werden.
- Ergebnis-, Umsatz-, Zeit- oder Produktivitätsangaben sind Szenarien und keine Garantie eines individuellen Erfolgs.
4. Einrichtung und Zusammenarbeit
Die Einrichtung erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber. PATRONOS.AI begleitet die Erfassung der Ausgangslage, die Priorisierung, Konfiguration, Verbindung, Prüfung und Freigabe; die Mitwirkung und Entscheidungen des Auftraggebers bleiben erforderlich.
Für diese begleitete Einrichtung wird einmalig ein Entgelt in Höhe von 33 Prozent des im Auftrag ausgewiesenen Auftragsvolumens der gebuchten Programmstufe berechnet, sofern das individuelle Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Berechnungsbasis und Betrag werden vor Vertragsschluss im Angebot ausdrücklich ausgewiesen. Die Einrichtung ist keine vollständige Übernahme aller internen Arbeiten des Kunden.
5. Preise, Abrechnung und Fälligkeit
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Unternehmen verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Steuern. Abrechnungszeitraum, Fälligkeit, Mindestlaufzeit und Zahlungsweg ergeben sich aus dem Auftrag. Zusatzleistungen oder Drittanbieterentgelte werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurden.
6. Konten, Mitwirkung und zulässige Nutzung
Der Kunde hält Zugänge geheim, vergibt Rollen nur an berechtigte Personen und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Er stellt rechtmäßige Inhalte, Berechtigungen, Weisungen und Systemzugänge bereit und prüft, ob die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich zulässig ist.
Untersagt sind insbesondere unbefugter Zugriff, Umgehung von Schutz- oder Authority-Grenzen, rechtswidrige Überwachung, Schadcode, missbräuchliche Massenabfragen, Scraping ohne Erlaubnis sowie die Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter.
7. KI, Freigaben und fachliche Verantwortung
KI-Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. PATRONOS.AI ersetzt keine verbindliche Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz- oder sonstige regulierte Fachberatung. Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, personeller oder vergleichbar wesentlicher Wirkung sind durch eine qualifizierte Person zu prüfen.
Das System arbeitet nur innerhalb der vereinbarten Authority-Stufen. Freigaben, Stopps, Eskalationen und Prüfpflichten des Kunden bleiben bestehen. Externe Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Fachpersonen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich auf gesonderter Grundlage.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Service Level vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Drittdiensten sowie höhere Gewalt können die Nutzung zeitweise einschränken. Wesentliche, dauerhaft nachteilige Änderungen einer bezahlten Kernleistung werden rechtzeitig angekündigt; zwingende Sicherheits- und Rechtsänderungen können sofort erfolgen.
9. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datenregionen
Die Rollen nach Datenschutzrecht werden je Verarbeitung bestimmt. Soweit PATRONOS.AI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Produktivbetrieb eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen. Hostingregionen, Unterauftragsverarbeiter, internationale Übermittlungen, Löschfristen und technische Maßnahmen werden darin beziehungsweise in der Datenschutzerklärung transparent ausgewiesen.
10. Rechte an Plattform, Eingaben und Ergebnissen
Die Plattform, Software, Marken, Gestaltung und zugrunde liegenden Modelle bleiben geschützt. Der Kunde behält seine Rechte an rechtmäßig bereitgestellten Inhalten und gewährt die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Nutzungsrechte an erzeugten Ergebnissen werden im gesetzlich möglichen Umfang für den eigenen geschäftlichen Zweck eingeräumt. Rechte Dritter und gesetzliche Kennzeichnungs-, Prüf- oder Nachweispflichten bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und persönliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Nach Vertragsende werden Zugänge beendet und Daten nach den vertraglichen sowie gesetzlichen Fristen zurückgegeben, exportiert, gelöscht oder gesperrt. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
13. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregeln. Unbeschränkt gehaftet wird insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommenen Garantien und nach zwingendem Produkthaftungsrecht.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Begrenzungen nur, soweit gesetzlich zulässig.
14. Verbraucherbestimmungen
Für Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Informationen zum Widerruf stehen auf der Seite „Widerruf“. Zugangsanfragen allein lösen weder Zahlungspflichten noch eine Widerrufsfrist aus.
15. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand ergeben sich aus dem individuellen Auftrag. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Gegenüber Kaufleuten kann der Sitz des Vertragspartners als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form verlangt.
16. Vertragsspezifische Angaben
Vertragspartner, vollständige Firmierung und Registerdaten, anwendbares Recht, Laufzeit, Kündigung, Zahlungslogik, Leistungsumfang und – soweit erforderlich – die Auftragsverarbeitungsvereinbarung werden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot beziehungsweise Auftrag eindeutig ausgewiesen.
Stand: 22.08.2026 · Maßgeblich für ein Vertragsverhältnis sind zusätzlich das individuelle Angebot, der Auftrag und die darin ausdrücklich einbezogenen Anlagen.